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Beschichtungen nach WHG §19

Diese Systeme finden ihre Verwendung in allen Bereichen in denen mit wassergefährdenden Stoffen gearbeitet wird,gleichgültig obes sich um die Produktion, Umfüllung, Lagerung oder Vertrieb dieser, durch das Bundesumweltministerium als wassergefährdend eingestuften Stoffe, handelt.

Ziel dieser Beschichtung ist es, eine chemisch beständige und wasserdichte „Wanne“ auszubilden, die auslaufende Gefahrstoffe davon abhalten durch den Beton ins Erdreich zu gelangen, wo sie großen Schaden anrichten können. Die Struktur und farbliche Gestaltung der Beschichtung lassen sich Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Arbeiten an Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen und in allen Wassergefährdungsklassen nur von Fachbetrieben nach WHG § 19 ausgeführt werden dürfen.